Daher können die Schützen Büren-Oberdorf nicht einfach einseitig dieser Anlage zugeordnet werden. Die Benützung der Anlage wäre vertraglich zu regeln und es würden wohl nicht unerhebliche Kosten anfallen (vgl. auch Urteil des BGer 1A.183/2001 vom 18. September 2002). Abgesehen davon hätte die Benützung der «Brünig- Indooranlage» für die Schützen Büren-Oberdorf einen Anfahrtsweg mit dem PW von ca. 40 km und mit dem ÖV von ca. 2 ½ Stunden (inkl. 30 Min. Fussmarsch ab Bahnhof Lungern) zur Folge.