Stattdessen stellen sie sich pauschal und unsubstanziiert auf den Standpunkt, dass ein Teil der auf der Schiessanlage «Hostetten» vorgesehenen Trainings auf benachbarten Schiessanlagen absolviert werden könne, da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Bundesübungen seit 2002 im Durchschnitt um ca. 50 % zurückgegangen seien. Dabei klammern sie nicht nur die bundesrechtlich, methodisch nachgewiesenen Überschreitungen der IGW aus, sondern verkennen auch, dass die Beurteilung von kommunalen Schiessanlagen als bestehende ortsfeste Anlagen von Bundesrechts wegen nicht als Gesamtbeurteilung aller Nidwaldner Anlagen, sondern grundsätzlich einzelfallweise für jede einzelne Schiessanlage