d. Die Beschwerdeführer setzen sich nicht mit den jeweiligen Belastungsgrenzwerten auseinander. Stattdessen stellen sie sich pauschal und unsubstanziiert auf den Standpunkt, dass ein Teil der auf der Schiessanlage «Hostetten» vorgesehenen Trainings auf benachbarten Schiessanlagen absolviert werden könne, da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Bundesübungen seit 2002 im Durchschnitt um ca. 50 % zurückgegangen seien.