Inwiefern die Kapazitäten auf der umstrittenen Anlage «Hostetten» den Teilnehmern an den Bundesübungen von Hergiswil zur Verfügung gestellt werden, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Ausschlaggebend ist einzig, dass auch die anderen im Kanton Nidwalden betriebenen Schiessanlagen die Immissionsgrenzwerte überschreiten. Unter diesen Umständen ist es nicht bundesrechtswidrig, wenn der Regierungsrat die Auslagerung des Schiessbetriebs Büren- Oberdorf auf eine andere innerkantonale Anlage ausgeschlossen hat; und zwar selbst wenn eine solche aus rein räumlichen Gründen durchaus in Betracht gezogen werden könnte (BGE 26 I 37