Sodann ist gerichtsnotorisch, dass die ehemals sehr kritische Anlage Hergiswil zwischenzeitlich stillgelegt ist und die jeweiligen Schützen ihr obligatorisches Schiessprogramm auf anderen Schiessanlagen absolvieren müssen. So weisen selbst die Beschwerdeführer in ihrem Schreiben vom 18. Februar 2019 darauf hin, dass der 300-m-Schiesstand Hergiswil "offenbar" bereits geschlossen sei. Inwiefern die Kapazitäten auf der umstrittenen Anlage «Hostetten» den Teilnehmern an den Bundesübungen von Hergiswil zur Verfügung gestellt werden, spielt an dieser Stelle keine Rolle.