Aus den Ergebnissen der sonARMS-Modellierung und den aktualisierten Pegelkorrekturen gemäss Verfügung 2017 resultieren nicht nur bei der Schiessanlage «Hostetten» in Oberdorf, sondern auch bei den Schiessanlagen Beckenried, Ennetmoos, Stans, Ennetbürgen und Wolfenschiessen IGW-Überschreitungen (vgl. BF1-A-4, S. 4). Sodann ist gerichtsnotorisch, dass die ehemals sehr kritische Anlage Hergiswil zwischenzeitlich stillgelegt ist und die jeweiligen Schützen ihr obligatorisches Schiessprogramm auf anderen Schiessanlagen absolvieren müssen.