Die Berechnungen stützten sich auf mehrere hundert Messungen und sind jederzeit nachvollziehbar, wodurch die Messungen eine grosse Rechtssicherheit erhalten (vgl. BF1-A-4, Ziff. 3 S. 3). Aus den Ergebnissen der sonARMS-Modellierung und den aktualisierten Pegelkorrekturen gemäss Verfügung 2017 resultieren nicht nur bei der Schiessanlage «Hostetten» in Oberdorf, sondern auch bei den Schiessanlagen Beckenried, Ennetmoos, Stans, Ennetbürgen und Wolfenschiessen IGW-Überschreitungen (vgl. BF1-A-4, S. 4).