c. Sowohl der Regierungsrat als auch die LUD haben sich bei den Schiesslärm-Berechnungen auf das von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt (EMPA) entwickelte und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) seit August 2014 zur Benutzung für den zivilen Schiesslärm freigegebene Berechnungsmodell sonARMS abgestützt (vgl. angefochtener Entscheid, E. 2.3.3.2 und BF1-A-2, E. 2.3). Mit sonARMS ist es möglich, die Schiesslärmberechnung flächendeckend auf der Grundlage von GIS-Daten durchzuführen.