a. Ausserdem ist dem angefochtenen RRB Nr. 559 vom 28. August 2018 zu entnehmen, dass sich der Regierungsrat alternativ auch mit der Möglichkeit einer Verlegung des Schiessbetriebs auf eine andere innerkerkantonale Schiessanlage beschäftigt hat (vgl. angefochtener Entscheid, E. 2.3.4.1). Im Ergebnis hielt er fest, dass aus rein räumlichen Gründen eine Auslagerung des Schiessbetriebs von der Schiessanlage «Hostetten» auf eine andere Schiessanlage durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Dies scheitere jedoch am Umstand, dass auch mit dem Schiessbetrieb auf den übrigen Nidwaldner Schiessanlagen die Immissionsgrenzwerte überschritten seien.