unter der Leitung der Kantonal-Schützengesellschaft Nidwalden aktuell die Machbarkeit, Standort, Kosten und künftige Betriebsgemeinschaften zwar abkläre, ein bewilligtes Projekt jedoch noch nicht vorliege. Die Schiesslärmproblematik ist mithin bei diversen anderen kommunalen Schiessanlagen im Kanton Nidwalden eine ähnliche. Dennoch konnte eine gemeindeübergreifende Lösung bis anhin nicht bewerkstelligt werden. War jedoch im massgeblichen Zeitpunkt keine Gemeinschaftsanlage vorhanden, so ist mit dem Regierungsrat einig zu gehen, dass die Beurteilung nicht als Gesamtbeurteilung aller Nidwaldner Anlagen, sondern gemäss Art.