5.2.3.2 Des Weiteren prüfte der Regierungsrat eingangs auch sorgfältig die Möglichkeit einer Gemeinschaftsanlage im Kanton Nidwalden (vgl. angefochtener Entscheid, E. 2.3.4.1). Dabei ist er zum Schluss gelangt, dass im Kanton Nidwalden zwar von Seiten des Kantons sowie des Kantonalen Schützenverbandes Bestrebungen nach einer Gemeinschaftsanlage im Gange seien, ein konkretes Projekt jedoch nicht vorliege. Damit ergebe sich im Kanton Nidwalden nach wie vor die Ausgangslage, dass auf relativ engem Raum diverse Schiessanlagen beheimatet seien.