grundlegend fehl und ist unbehilflich. Mit RRB Nr. 725 hat der Regierungsrat die verschiedenen Beschwerden gegen die Genehmigungs- und Erleichterungsentscheide abgewiesen, sofern darauf eingetreten wurde. Die Entscheide sind damit in Rechtskraft erwachsen und waren bis 31. März 2007 befristet, womit sie heute keine Rechtswirkung mehr haben. Vorliegend geht es einzig um die Beurteilung des RRB Nr. 559 vom 28. August 2018, welcher sich auf den am 1. Januar 2018 massgeblichen Sachverhalt abstützt.