5.2.2 Der Lärmkarte der X AG 2017 ist zu entnehmen, dass trotz der im Jahr 2002 verfügten Lärmschutzmassnahmen – Installation von acht Schallschutztunneln bei den 300-m-Scheiben und betriebliche Einschränkungen – beim aktuellen Schiessbetrieb an mehreren Empfangspunkten – unter anderen bei der Liegenschaft Y (EP…) – die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte überschritten werden; dies bis zu 7 dB(A) beim Grundstück Y der Beschwerdeführer (vgl. VI1- A-4; VI1-A-1 und -2).