Diese Beurteilung hat der Regierungsrat anschliessend vorgenommen und ist im Wesentlichen zum Ergebnis gelangt, dass es sich bei der Schiessanlage «Hostetten» um eine kleinere Schiessanlage handle, weshalb es bei der Durchführung freiwilliger Schiessübungen bei 9 SHT sein Bewenden haben müsse, wofür Sanierungserleichterungen gewährt werden könnten (vgl. BF-Beleg 2, E. 2.3.4.13). Dabei hat er sich auch differenziert zu den vom Bund unterstützten, ausserdienstlichen und zu den rein privaten (sportlichen) Schiessanlässen geäussert (vgl. BF-Beleg 2, E. 2.3.4.8) und die gemäss VBS-Statistik der Jahre 2014-2016 rückläufige durchschnittliche Teilnehmerzahl an Bundes-