lichkeit von Gemeinschaftsanlagen gründlich geprüft werden müsse, bevor eine einzelgemeindliche Schiessanlage bewilligt werde. Eine absolute Pflicht, sich einer Gemeinschaftsanlage anzuschliessen, bestehe aber nicht. Im Kanton Nidwalden seien von Seiten des Kantons sowie des Kantonalen Schützenverbandes zwar Bestrebungen nach einer Gemeinschaftsanlage im Gange, ein konkretes Projekt liege jedoch nicht vor. Aus rein räumlichen Gründen könnte eine Auslagerung des Schiessbetriebs von der Schiessanlage «Hostetten» auf andere Schiessanlagen durchaus in Betracht gezogen werden.