Es sei bis heute nicht offengelegt worden, wie die Gesamtsituation auf allen Schiessanlagen in Nidwalden aussehe, und inwieweit die Kapazitäten auf der umstrittenen Anlage den Teilnehmern an den Bundesübungen von Hergiswil zur Verfügung gestellt würden. Ebenso wenig sei berücksichtigt worden, dass die Schützen ihre obligatorische Schiesspflicht auch auf ausserkantonalen Anlagen erfüllen könnten, namentlich auf der «Brünig-Indooranlage».