Ein Teil der auf der Schiessanlage «Hostetten» vorgesehenen Trainings für das obligatorische Schiessen und die Jungschützenkurse könnten auf benachbarten Schiessanlagen absolviert werden, so dass keine Sanierungserleichterungen mehr notwendig wären. Diese Abklärungen habe der Regierungsrat unterlassen und ohne plausible Begründung ausgeschlossen, dass der Schiessbetrieb auf eine benachbarte Nidwaldner Anlage verlegt werden könnte. Es sei bis heute nicht offengelegt worden, wie die Gesamtsituation auf allen Schiessanlagen in Nidwalden aussehe, und inwieweit die Kapazitäten auf der umstrittenen Anlage den Teilnehmern an den Bundesübungen von Hergiswil zur Verfügung gestellt würden.