gleichzeitig das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer auf Begründung des Entscheids verletzt. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bundesübungen sei seit 2002 im Durchschnitt um ca. 30 % bzw. neu sogar um ca. 50 % zurückgegangen. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Anforderungen der Schiessverordnung unter Einbezug aller Nidwaldner Schiessanlagen erfüllt werden könnten. Ein Teil der auf der Schiessanlage «Hostetten» vorgesehenen Trainings für das obligatorische Schiessen und die Jungschützenkurse könnten auf benachbarten Schiessanlagen absolviert werden, so dass keine Sanierungserleichterungen mehr notwendig wären.