4.2.1 Unter dem Titel «Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör» bringen die Beschwerdeführer sinngemäss vor (vgl. v.a. Beschwerdeschrift lit. E S. 8 ff.), der Regierungsrat habe den Sachverhalt unvollständig festgestellt und gleichzeitig die Begründungspflicht verletzt.