2.3 Zur Einreichung eines Rechtsmittels sind nach Art. 70 Abs. 1 VRG unter anderem Personen befugt, die vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen haben (Ziff. 1), durch den angefochtenen Entscheid besonders berührt sind (Ziff. 2) und ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Entscheids haben (Ziff. 3). A._____ ist Eigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaft Y, Büren (Parzelle Nr. …, GB Oberdorf). Das Wohnhaus der Liegenschaft Y liegt in unmittelbarer Nähe der hier strittigen Schiessanlage «Hostetten» und ist gemäss den Berechnungen der X AG die am stärksten durch den Schiesslärm belastete Liegenschaft (vgl. Beilage 4 zur Beschwerdeantwort LUD;