Der Regierungsrat hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen. Mit Schreiben vom 6. März 2019 stellte der Vorsitzende der Beschwerdegegnerin die eingegangenen Stellungnahmen zur Orientierung zu. O. Mit Zwischenentscheid vom 11. März 2019 wies der Vorsitzende sowohl das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen als auch das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerdeführer ab, soweit darauf einzutreten war. Der (sinngemässe) Antrag der Beschwerdegegnerin auf Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde wie folgt gutgeheissen: