N. Mit Schreiben vom 7. Februar 2019 stellte der Vorsitzende die Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 25. Januar 2019 den Beschwerdeführern sowie den Vorinstanzen zur Vernehmlassung innert 10 Tagen zu. Mit Datum vom 13. Februar 2019 reichte die LUD ihre Stellungnahme ein und teilte im Wesentlichen mit, der Antrag der Beschwerdegegnerin finde ihre Unterstützung. Demgegenüber hielten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18. Februar 2019 an ihren eigenen Anträgen fest und beantragten die Abweisung des Antrags auf Entzug der aufschiebenden Wirkung. Der Regierungsrat hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen.