«Die unterzeichneten Vertreter der Schützengesellschaft Büren-Oberdorf beziehen sich auf den letzten Briefwechsel mit Ihnen, nämlich auf die DUPLIK vom 9. Dezember 2018 an das Verwaltungsgericht Nidwalden. Verständlicherweise nimmt der VG-Entscheid weitere Zeit in Anspruch und ist deshalb noch hängig. Damit wir mit unserer Schiess-Saison 2019 am Mittwoch, 3. April 2019 starten können, stellen wir das höfliche Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme in Form einer superprovisorischen Verfügung zur Durchführung unseres Jahresprogrammes mit 15.5. Schiesstagen.»