L. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 stellte der Vorsitzende die beiden Dupliken und die Verzichtserklärung auf eine Duplik dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zu und erklärte den Rechtsschriftenwechsel als abgeschlossen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, dem Gericht ihre Kostennoten innert 10 Tagen einzureichen. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2018 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer dem Gericht seine Kostennote ein. M. Mit Eingabe vom 25. Januar 2019 reichte die Beschwerdegegnerin dem Verwaltungsgericht Nidwalden folgendes Gesuch ein: 11 I 37