H. Nachdem der Gerichtskostenvorschuss bei der Gerichtskanzlei fristgerecht eingegangen war, übermittelte der Vorsitzende mit prozessleitender Verfügung vom 10. Oktober 2018 der Beschwerdegegnerin sowie den Vorinstanzen die Beschwerdeschrift vom 24. September 2018 und gab ihnen Gelegenheit zum Einreichen einer Beschwerdeantwort innert 20 Tagen. 10 I 37