Nidwalden eine lärmrechtlich gesetzeskonforme Anlage vorhanden ist, sei die Schiessanlage «Hostetten» Oberdorf stillzulegen. 13. Spätestens am 31. Dezember 2025 sei die Schiessanlage «Hostetten» Oberdorf auf jeden Fall stillzulegen. 14. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.» G. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 bestätigte der Vorsitzende den Eingang der Beschwerde und ersuchte die Beschwerdeführer um Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 3'000.00 innert zehn Tagen.