7. Im Sinn von vorsorglichen Massnahmen sei der Schiessbetrieb auf der Schiessanlage «Hostetten» Büren-Oberdorf ab April 2019 und spätere Jahre wie folgt zu beschränken: a. Schiessbetrieb 2019 bis 2023: 6.5 SHT gemäss Anhang 7 LSV b. Die durchschnittliche Anzahl jährlicher Schüsse für die Bundesübungen beträgt maximal 10'500. 8. Die Gewährung von Erleichterungen für den Schiessbetrieb im Sinn von Ziffer 7 vorstehend sei bei der Liegenschaft Y (EP…) bis 2023 zu befristen. 9. Ab 2024 sei der Schiessbetrieb auf der Schiessanlage «Hostetten» Oberdorf wie folgt zu beschränken: a. Schiessbetrieb 2024 und 2025: