Die Gewährung von Erleichterungen für den Schiessbetrieb im Sinn von Ziffer 4 vorstehend sei bei der Liegenschaft Y (EP…) bis 2023 zu befristen. 6. Eventuell: Ab 2024 sei der Schiessbetrieb auf der Schiessanlage «Hostetten» Oberdorf wie folgt zu beschränken: 6.1 Schiessbetrieb 2024 und 2025: 2.5 SHT gemäss Anhang 7 LSV; 6.2 Die durchschnittliche Anzahl jährlicher Schüsse für die Bundesübungen beträgt maximal 4'500. 7.