Alle übrigen Schiessanlässe müssen bei der Erhebung der SHT berücksichtigt werden. Die militärischen Schiessen sind bei der Gemeinde vorgängig zu melden. 1.4 Dem Gemeinderat ist spätestens ein Monat vor dem ersten Schiessanlass das Jahres- Schiessprogramm zur Genehmigung einzureichen. Eine Kopie ist gleichzeitig dem Amt für Umwelt zuzustellen. Das Programm muss auf der Gemeindekanzlei für jedermann zugänglich sein. 1.5 Die Kontrolle über die Einhaltung der Bedingungen und der festgelegten Schiesszeiten obliegt im Sinne der Erwägungen 2.6 dem Gemeinderat.