«1. Die wegen überschrittener Immissionsgrenzwerte notwendigen Sanierungserleichte rungen für die Schiessanlage «Hostetten» Oberdorf, werden unter folgenden Be dingungen und Auflagen gewährt: 1.1 Die bewerteten Schiesshalbtage werden auf maximal 15.5 beschränkt. 1.2 Die Pegelkorrektur K wird auf -19.0 festgelegt. 1.3 Als unregelmässige Schiessen gelten ausschliesslich solche, die den Kriterien gemäss Ziffer 2.6 der Erwägungen genügen. Alle übrigen Schiessanlässe müssen bei der Erhebung der SHT berücksichtigt werden.