b. Der Entwurf eines neuen Erleichterungsentscheides der LUD wurde am 27. Oktober 2017 der Beschwerdegegnerin, dem Gemeinderat Oberdorf sowie lärmbetroffenen Personen wie auch den Beschwerdeführern 1 und 2 zur Stellungnahme zugestellt. Ebenso wurde im Amtsblatt Nr. 44 vom 1. November 2017 die öffentliche Auflage des Erleichterungsentscheides mit der Möglichkeit zur Stellungnahme publiziert. c. Am 21. Dezember 2017 entschied die LUD gestützt auf Art. 14 LSV (Lärmschutz-Verordnung; SR 814.41) und gestützt auf eine neue Datenbasis Folgendes (Beilage 2 zur Beschwerdeantwort der LUD):