Das Programm muss auf der Gemeindekanzlei für jedermann zugänglich sein, hingegen kann auf eine Publikation im Amtsblatt verzichtet werden. 1.5 Die Kontrolle über die Einhaltung der Bedingungen und der festgelegten Schiesszeiten obliegt dem Gemeinderat. 2. Der Erleichterungsentscheid wird per 31. Dezember 2017 befristet. 3./4. [Amtliche Kosten/Rechtsmittelbelehrung].» Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 6 I 37 B.