«1. Die wegen überschrittener Immissionsgrenzwerte notwendigen Sanierungserleichterungen für die Schiessanlage "Hostetten", Oberdorf, werden unter folgenden Bedingungen und Auflagen gewährt: 1.1 Die bewerteten Schiesshalbtage werden auf maximal 16.5 beschränkt. Berechnungsansatz: Dauer des einzelnen Schiessanlasses in Stunden dividiert durch 4, aufgerundet auf 0.5 SHT, aufsummiert über die ganze Schiesssaison. 1.2 Die Pegelkorrektur K wird auf -18.5 festgelegt. 1.3 Als unregelmässiges Schiessen gelten ausschliesslich diejenigen gemäss Ziffer 5 der Erwägungen.