f. Am 1. November 2006 erfuhr die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung bezüglich Belastungsgrenzwerte insofern eine für die Schiessanlage «Hostetten» bedeutende Änderung, als diesen neu auch Kleinkaliberanlagen unterstellt wurden. Denn diese Anlage besteht nicht nur aus einer 300-m-, sondern auch aus einer 50-m-Schiessanlage. Beide Anlagen bilden auf Grund ihrer örtlichen und funktionalen Gegebenheiten eine Einheit. Im Zuge dieses Verfahrens wurde allerdings festgestellt, dass der Mündungsknall von Klein-kaliberwaffen gegenüber grosskalibrigen Waffen massiv tiefer sei. Auf Grund der geringeren Anfangsgeschwindigkeit des Projektils werde kein Geschossknall (Überschallknall) erzeugt.