Gleichzeitig passte er Ziffer 1 und 2 der angefochtenen Verfügung in zeitlicher Hinsicht derart an, dass der Einbau von mindestens 8 Schallschutztunnels bis spätestens zu Beginn der Schiesssaison 2004 zu realisieren sei beziehungsweise die betrieblichen Einschränkungen (14.5 bSHT inklusive einem SHT an einem Sonntag) ab der Schiesssaison 2004 gälten. Dieser Beschluss und damit auch die Genehmigungs- und Erleichterungsentscheide erwuchsen in Rechtskraft. 5 I 37