4 der Erwägungen). [6. Publikation des Entscheides im Amtsblatt]." e. Am 1. April 2002 erhob A._____ gegen den Entscheid der LUD vom 14. Februar 2002 Beschwerde beim Regierungsrat, der diese mit Beschluss Nr. 725 vom 23. September 2003 abwies. Gleichzeitig passte er Ziffer 1 und 2 der angefochtenen Verfügung in zeitlicher Hinsicht derart an, dass der Einbau von mindestens 8 Schallschutztunnels bis spätestens zu Beginn der Schiesssaison 2004 zu realisieren sei beziehungsweise die betrieblichen Einschränkungen (14.5 bSHT inklusive einem SHT an einem Sonntag) ab der Schiesssaison 2004 gälten.