1 des Beschlusses werden vorläufig befristet bis zum 31. März 2007 gewährt. Danach findet eine Neubeurteilung durch die zuständigen Instanzen statt. 4. Von den Ausführungen im Entscheid der Landwirtschafts- und Umweltdirektion zur lärmtechnischen Sanierung der 300 m-Schiessanlage «Hostetten», Oberdorf vom 14. Februar 2002 wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen. Der Entscheid der Land- wirtschafts- und Umweltdirektion bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Entscheides.