Die Sanierungserleichterungen gemäss Ziff. 1 des Beschlusses werden unter der Bedin - gung gewährt, dass die im Entscheid der Landwirtschafts- und Umweltdirektion zur lärmtechnischen Sanierung der 300 m-Schiessanlage «Hostetten», Oberdorf vom 14. Februar 2002 angeordneten Lärmschutzmassnahmen (Einbau von mindestens 8 Schallschutztunnels bei den 300 m-Scheiben mit einer elektronischen Trefferanzeige) bis spätestens zu Beginn der Schiesssaison 2003 realisiert sind. 3. Die Sanierungserleichterungen gemäss Ziff. 1 des Beschlusses werden vorläufig befristet bis zum 31. März 2007 gewährt.