«1. Für die 300 m-Schiessanlage «Hostetten», Oberdorf, werden ab der Schiesssaison 2002 gestützt auf Art. 17 USG sowie Art. 14 Abs. 1 LSV Erleichterungen bei der Sanierung dahingehend gewährt, als für Schiessübungen und Ausbildungskurse im Interesse der Landesverteidigung sowie für alle privaten Wettkampf- und Trainingsschiessen der Schiessvereine maximal 14.5 bewertete Schiesshalbtage (inkl. einem Schiesshalbtag an einem Sonntag) bewilligt werden. Die Pegelkorrektur wird auf K = -18.9 dBA begrenzt. 2. Die Sanierungserleichterungen gemäss Ziff.