d. Weil auch nach Realisierung dieser Massnahmen der massgebende IGW bei einigen Empfangspunkten überschritten wurde, verfügte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 139 vom 19. Februar 2002 die folgenden Erleichterungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Schiessanlage «Hostetten» (VI1-A-2): 4 I 37