2 des Beschlusses sowie die gemäss Ziff. 3 des Beschlusses begrenzte Pegelkorrektur werden alle fünf Jahre anhand der VBS-Statistik der letzten drei Jahre neu festgelegt, erstmals ab 1. April 2007. 5. Dem Gemeinderat Oberdorf ist rechtzeitig vor Beginn der Schiesssaison das auf Ziff. 2 und 3 des Beschlusses basierende Schiessprogramm zur Genehmigung einzureichen. Der Land- wirtschafts- und Umweltdirektion ist eine Kopie zuzustellen. Das genehmigte Schiessprogramm ist im Amtsblatt oder in einem gemeindeinternen Informationsblatt vor Beginn der Schiesssaison zu publizieren. 6. Die Kontrollen, ob die in Ziff.