c. Mit Verfügungen vom 14. Februar 2002 legte die LUD für sieben Gemeinde-Schiessanlagen Sanierungsmassnahmen fest. Für die Schiessanlage «Hostetten» ordnete die Direktion Folgendes an: «1. Die Inhaber der 300 m-Schiessanlage «Hostetten», Oberdorf, werden verpflichtet, bis zu Beginn der Schiesssaison 2003 mindestens 8 Schallschutztunnels bei den 300 m-Scheiben mit elektronischer Trefferanzeige einzubauen. Die Kontrolle über den Einbau und die Benutzung obliegt dem Gemeinderat.