Im Dezember 1992 ergab eine Grobanalyse der von der Direktion des Innern eingesetzten Gutachterin in Sachen Lärmschutz, der X AG, dass bei 9 von insgesamt 14 ermittelten Empfangspunkten (EP) in der Umgebung der 300-m-Schiessanlage «Hostetten» die Immissionsgrenzwerte um bis zu 13 dB(A) überschritten sind. Die Gutachterin stellte in ihrer Sanierungsprognose fest, dass Lärmmessungen durchzuführen seien beziehungsweise eine Feinbeurteilung erforderlich sei, eine Sanierungsverpflichtung bestehe, betriebliche Massnahmen sowie spezielle Seiten- und Lägerblenden zu prüfen seien.