Im Zusammenhang mit der lärmtechnischen und lärmrechtlichen Sanierung der 300-m- Schiessanlagen im Kanton Nidwalden fanden bereits seit 1992 umfangreiche Abklärungen durch die Justiz- und Sicherheitsdirektion (frühere Militärdirektion), die Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Vorinstanz 2, nachfolgend als LUD bezeichnet; frühere Direktion des Innern) und durch die einzelnen Gemeinden statt.