A. a. Die von der Beschwerdegegnerin betriebene 300-m-Schiessanlage «Hostetten» in Oberdorf ist mit ihren Bauten und Anlagen (Schützenhaus, Scheibenstand und Kugelfang) auf den Parz. Nrn. 175-177, GB Oberdorf, situiert (nachfolgend als Schiessanlage «Hostetten» bezeichnet). Sie wurde im Jahre 1932 erstellt und wird seither betrieben.