Nach dem Gesagten gilt die im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft vorgesehene Einladungsfrist von zehn Tagen. Dass diese Frist nicht eingehalten wurde, macht der Berufungskläger nicht geltend. Wie soeben dargelegt sind Versammlungen vom Verwalter mit Angabe der zu behandelnden Gegenstände schriftlich einzuberufen. In casu wurde die Einladung vom 27. Februar 2015 auf dem Briefpapier der Verwaltung D.__ Immobilien Treuhand AG gedruckt und von E.__ unterzeichnet, womit sich auch der Einwand die Einladungen durch ein unzuständiges Organ erfolgt, als unbegründet erweist.