Zu den Folgen einer Verletzung (Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit) äussert sich das Beschlussprotokoll nicht, womit es diesbezüglich in jedem Fall bei der im Reglement gewählten Lösung (nur Anfechtbarkeit) bleibt. Demnach zieht eine nicht rechtzeitige Einladung keine Nichtigkeit nach sich (vgl. dazu Urteil Bundesgericht 5A_184/2018 vom 4. Mai 2018 E. 4.4.2).