3. Der Beschwerdeführer thematisiert zunächst formelle Punkte. 3.1 3.1.1 Der Berufungskläger macht geltend, die wesentlichen Vorgänge bzw. der formelle Ablauf des Verfahrens, insbesondere die Einladefristen zur Stockwerkeigentümerversammlung, seien im Verhandlungsprotokoll vom 8. April 2016 (datiert vom 25. Mai 2016) nicht festgehalten worden. Diese Daten seien weder in der Klage, der Replik noch im Protokoll aufgeführt. Dem Berufungskläger sei nicht bekannt, was die Berufungsbeklagten alles erwähnt habe.