G. Die Zivilabteilung des Obergerichts Nidwalden beurteilte die Streitsache anlässlich seiner Sitzung vom 2. April 2019. Auf die Parteivorbringen wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Das Entscheiddispositiv wurde den Parteien am 5. April 2019 versandt (mit Vermerk, dass das begründeten Urteil zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt werde). Erwägungen: 1.