«Wird diese Anordnung nicht befolgt, wird der Regierungsrat gegen die fehlbaren Mitglieder der Gemeinderäte sowie gegen die fehlbaren Gemeindeschreiberinnen beziehungsweise Gemeindeschreiber ein Disziplinarverfahren eröffnen.» Im Weiteren wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Gerichtsgebühr für den vorliegenden Entscheid beträgt pauschal Fr. 3'500.00 und geht ausgangsgemäss im Umfang von 9/10 bzw. im Betrage von Fr. 3'150.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdeführerinnen und im Umfang von 1/10 bzw. im Betrage von Fr. 350.00 zu Lasten des Regierungsrates.